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   BGH, 04.05.1995 - 5 StR 64/95   

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https://dejure.org/1995,7797
BGH, 04.05.1995 - 5 StR 64/95 (https://dejure.org/1995,7797)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1995 - 5 StR 64/95 (https://dejure.org/1995,7797)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1995 - 5 StR 64/95 (https://dejure.org/1995,7797)
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  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 04.05.1995 - 5 StR 64/95
    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß Verletzungen des Beschleunigungsgebots aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK im Urteil ausdrücklich festzustellen sind und daß das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen näher zu bestimmen ist (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß - NJW 1984, 767; BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254 sowieBeschluß vom 24. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 - BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5, 6, 7; BGH wistra 1992, 66; StV 1994, 652, 653).
  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Auszug aus BGH, 04.05.1995 - 5 StR 64/95
    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß Verletzungen des Beschleunigungsgebots aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK im Urteil ausdrücklich festzustellen sind und daß das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen näher zu bestimmen ist (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß - NJW 1984, 767; BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254 sowieBeschluß vom 24. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 - BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5, 6, 7; BGH wistra 1992, 66; StV 1994, 652, 653).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BGH, 04.05.1995 - 5 StR 64/95
    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß Verletzungen des Beschleunigungsgebots aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK im Urteil ausdrücklich festzustellen sind und daß das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen näher zu bestimmen ist (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß - NJW 1984, 767; BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254 sowieBeschluß vom 24. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 - BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5, 6, 7; BGH wistra 1992, 66; StV 1994, 652, 653).
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